FAQ

Hier finden Sie die Antworten für die meisten Fragen!

Bei der Organisation von Workshops gibt es zwei Verfahrensweisen.
Der Unterschied bestimmt den Ansprechspartner für den Workshop-Teilnehmer (Organisationsverlauf oder Allgemeine Informationen etc..).

1. Der Workshop wird von mir organisiert:
Das heißt ich kümmere mich um die Ausschreibung, einen Raum, Teilnahmebescheinigungen und sonst alles was wir zum Lernen in Wohlfählatmosphäre benötigen.
In Laufe der Organisation können alle Vorfeld-Fragen und Anregungen an mich persönlich gerichtet werden.

2. Der Workshop wird von den Veranstalter organisiert:
zb. Eine Landesarbeitsgemeinschaft, ein Arbeitskreis, eine Kindertageseinrichtung oder eine Zahnarztpraxis möchte einen Workshop für ihre Mitarbeiter*innen (Team) buchen. Dann liegt die Organisation (Einladung, Raum, Verpflegung, Fragen etc..) bei der Veranstalter.
Hier können individuelle Wünsche bezüglich Schulungsthemen aufgenommen werden. Diese Aufgabe übernehme ich als Schulungsreferentin und erstelle die Teilnehmer*innenunterlagen, helfe bei der Planung und konzipiere den Workshop in Absprache mit der Veranstalter.

Konditionen in beiden Organisationverfahren:
Workshop Mindestbesatzung beträgt 10 Teilnehmer*innen und maximal 20 Teilnehmer*innen. Je nach Besatzungsanzahl sowie Dauer des Workshops wird eine Pauschalhonorar vereinbart.



Beim Buchkauf oder Materialienkauf sende Ich Ihnen die Rechnung per E-Mail und im Paket liegt zusätzlich eine ausgedruckte Rechnung bei .
Beim Video-Kauf bekomen Sie den Link zu Ihre Rechnug zum herunterladen oder ausdrucken.



Sie können bis 14 Kalendertage vor dem jeweiligen Termin ohne Angabe von Gründen die Anmeldung widerrufen.
Die Stornierung mit Einhaltung der 14Tage-Frist ist kostenfrei. Sie hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist wird bei Rücktritt oder Nichterscheinen eine angemeldeten Teilnehmerin der volle Teilnahmebeitrag fällig. Mit vorheriger schriftlicher Abstimmung kann eine Vertretung benannt werden. Im Fall der Vertretung entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Absage von Fortbildungen durch die Veranstalterin
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei einer Präsenzveranstaltung 20 Teilnehmer*innen. Bei weniger Anmeldungen wird der Workshop von der Veranstalterin 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin abgesagt. Alle bis dahin bezahlten Teilnahmerechnungen werden zurückerstattet.



Die einfach überragenen Nutzungsrechte bei Kauf eines digtalen Prophylaxe-Impulses (Video) oder eines Schulungsvideos beziehen sich immer auf den/die Käufer*in. Handelt es sich dabei um eine Zahnarztpraxis oder eine Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit oder einer Kindertageseinrichtung können die diitalen Medien innerhalb der Zahnarztpraxis, des Arbeitskreises oder der Kindertageseinrichtung eingesetzt werden. Erwirbt der Arbeitskreis Zahngesundheit digitalen Prophylaxe-Impulse für Kindertageseinrichtungen kann er sie an die Kindertageseinrichtungen weitergeben, die der Arbeitskreis betreut. Eine weitere Verbreitung ist nicht erlaubt.
Zusammenfassung: Die digitalen Medien dürfen ausschließlich in Zahnarztpraxen und im Rahmen der Gruppenprophylaxe für folgenden Nutzungszwecke verwendet werden:
- Gruppenprophylaxe in Kindertageseinrichtungen und Schulen
- Fortbildungen im Team
- Einsatz in Zahnarztpraxen

Es bestehen in diesem Zusammenhang keinerlei Rechte, den Film, oder Teile daraus, öffentlich aufzuführen oder im Internet wiederzugeben, bzw. zu vervielfältigen. Wiedergaben zum Beispiel im TV, Online, oder z.B. auf Youtube, oder ähnlichen Videoportalen etc., sowie jegliche Socialmedia Nutzung sind verboten und dem Nutzer nicht gestattet. Ebenso ausgeschlossen ist das Bearbeitungsrecht des Films. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsvereinbarung werden entsprechend geahndet und geltend gemacht. Ohne Einschränkung, im Fall der Verletzung zustehender Rechte, stimmt der Nutzer in diesem Zusammenhang zu, dass im Falle der Zuwiderhandlung gegen diese Nutzungsvereinbarung das Recht zusteht, nach billigem Ermessen eine im Streitfall von der zuständigen Gerichtsbarkeit zu überprüfende Vertragsstrafe festzusetzen und dem Nutzer in Rechnung zu stellen.